Meine Dienstleistungen für Sie:
- für Privatpersonen
Zielgruppe: Menschen mit besonderen Bedürfnissen
- für Institutionen:
Zielgruppen: Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Selbsthilfe-Gruppen, Organisationen und Institutionen
- für Betriebe:
Zielgruppe: erkrankte Menschen im Betrieb
Ihr unternehmerischer Nutzen:
· Verkürzung und Reduzierung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
· Einsparung v. Kosten /schnellere Rückkehr der Beschäftigten in den Betrieb
· Vermeidung / Verringerung von Krankheitsfolgekosten z.B. Einstellung einer Ersatzkraft
· Steigerung der Mitarbeitermotivation und Erhalt von Leistungspotenzialen
· Erfüllung der gesetzlichen Auflagen und Rechtssicherheit im Kündigungsverfahren
· Hilfestellung bei der Leistungsabwicklung mit den Akteuren
Nach § 84 (2) SGB IX sind Unternehmen zur Anwendung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet, wenn Beschäftigte länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Ziel eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, die Arbeitsfähigkeit der erkrankten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wieder herzustellen. Auf diese Weise wird eine erneute Erkrankung vermieden und die Arbeitsfähigkeit langfristig gesichert.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement erfordert sowohl die Kontaktaufnahme zum arbeitsunfähigen Mitarbeiter als auch die integrative Einbindung der professionellen Akteure aus unterschiedlichen Bereichen. Individuelle Unterstützungsangebote flankieren die betriebliche Eingliederung.
Die gesetzliche Verpflichtung zum BEM in § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zielt darauf ab, durch geeignete Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis im Einzelfall möglichst dauerhaft zu sichern. Die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten soll erhalten und gefördert bzw. die Entstehung von chronischen Erkrankungen und Behinderungen vermieden werden.
BEM dient der Hilfe und Unterstützung durch eine sinnvoll geplante und durchgeführte Beschäfigungssicherung und Gesundheitsförderung.
Im Rahmen eines Präventionsgespräches würde zunächst frühzeitig gemeinsam mit dem bzw. der Betroffenen geklärt werden, ob präventive Maßnahmen umgesetzt werden können, die dazu geeignet sind, die Arbeitsfähigkeit auf Dauer zu sichern bzw. zu fördern. In diesem Gespräch klärt der Arbeitgeber (also die Fern-Universität) zusammen mit der bzw. dem Beschäftigten, ob Maßnahmen der Prävention in Frage kommen. Im Vordergrund stehen vorbeugend wirkende Maßnahmen - insbesondere dann, wenn es um die Vermeidung chronischer Erkrankungen geht.
Meine besondere Kompetenz:
Als zertifizierte „Disability-Managerin“ (von der UKBG) biete ich Ihnen meine langjährigen Erfahrungen bei der Wiedereingliederung von Rehabilitanden, Schwerbehinderten und erkrankten Mitarbeitern in den Arbeitsprozess an.
Als professioneller Dienstleister, der unabhängig und neutral tätig wird, arrangiere ich eine Basis des Vertrauens für alle Beteiligten. Die berufliche Eingliederung führt auf integrative und zielorientierte Weise zum Erfolg. Ich verfüge in der Region Rhein-Berg, Köln und Bonn über gute Kontakte zu verschiedenen Leistungsträgern. Über diese kooperative Vernetzung beschleunigt sich der Prozess der beruflichen Wiedereingliederung und Teilhabe.
Gemeinsam mit Ihnen entwickele ich passgenaue, individuelle Strategien für Ihre Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. Dazu zählt die enge Begleitung des erkrankten Arbeitnehmers über den gesamten Prozess der beruflichen Neuorientierung oder/und Reintegration.
Für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements können Arbeitgeber von den Rehabilitationsträgern oder dem Integrationsamt eine Prämie oder einen Bonus erhalten.